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Datenerhebung nach § 71n GEG
Gebäudeenergiegesetz & Etagenheizungen
Im Rahmen des Gebäudeenergiegesetz müssen einige Daten erhoben und zusammengetragen werden. Hier geht es v.a. um Gebäude, in denen mind. eine Etagenheizung verbaut ist.
Sie sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Daten innerhalb von 6 Monaten nach Aufforderung mitzuteilen.
Sollte eine alte Etagenheizung ausfallen/ausgefallen sein bzw. aktuell eine neue eingebaut wird, melden Sie sich bitte unmittelbar.
Sobald uns vollständig vorliegend, werden wir diese in aufbereiteter Form den Gemeinschaften zur Verfügung stellen.
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