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Nutzerwechsel & Anzahl der Bewohner

Damit alles seine Richtigkeit hat.

Ist Ihre Liegenschaft mit einer Zentralheizung ausgestattet, erfolgt die Abrechnung der Heizkosten verbrauchsorientiert. Sofern in einer Wohnung der Mieter bzw. Nutzer wechselt, sind die Heizkostenabrechnungen auf die jeweiligen Zeiträume aufzuteilen.

In einigen Liegenschaften werden einzelne Kosten im Verhältnis der Anzahl der Nutzer /Bewohner verteilt. Denken Sie daran, dass auch Nachwuchs ab Geburt als volle Person zählt. Leerstehende Wohnungen werden im Regelfall ebenfalls mit 1 Personen veranschlagt.

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